| Eckdaten | |
|---|---|
| Adresse | Mulins 2 7503 Samedan |
| Referenz-Nr. | Chesa Planta, Gewerbeeinheit Gartengeschoss |
| Kategorien | commercial-space |
| Verfügbar ab | 02.04.2029 |
| Etage | -1 |
| Baujahr | 1555 |
| Zustand | Vollsaniert |
| Parzellen-Nr. | 1325 |
| Preis | |
|---|---|
| Bruttomiete / Monat | CHF 2’950.– |
| Nettomiete / m² / Monat | Auf Anfrage |
| Nettomiete / m² / Jahr | Auf Anfrage |
| Nettomiete / Monat | Auf Anfrage |
| Nettomiete / Jahr | Auf Anfrage |
| Mietkaution | CHF 8’850.– |
| Flächen/Volumen | |
|---|---|
| Bruttowohnfläche | 140 m2 |
| Nutzfläche | 140 m2 |
| Bruttogeschossfläche | 140 m2 |
Die Chesa Planta, ein 1555 als stattliches Patrizierhaus errichtetes und seither kontinuierlich erweitertes Gebäude, zählt im Herzen von Samedan zu den prächtigsten Herrschaftshäusern des Engadins.
Im Zuge einer umfassenden Renovation in den kommenden Jahren wird die Chesa Planta voraussichtlich ab Frühjahr 2029 in neuem Glanz wiedereröffnet.
Dabei werden zwei grosszügige Bereiche im Erd- und Gartengeschoss zur Verfügung stehen, welche entweder getrennt voneinander oder über eine interne Treppe verbunden langfristig gemietet werden können. Vorgesehen ist eine Nutzung als «stilles Gewerbe», beispielsweise für Büroräumlichkeiten oder für Tätigkeiten wie Kunst- und Antiquitätenhandel, ein Schmuckatelier oder ähnliche Nutzungen. Die Nutzung dieser Räumlichkeiten zu Wohnzwecken ist ausgeschlossen.
Bei Interesse erteilen wir Ihnen gerne weitere Auskünfte zum Umbauprojekt.
Die Chesa Planta, ein 1555 als stattliches Patrizierhaus errichtetes und seither kontinuierlich erweitertes Gebäude, zählt im Herzen von Samedan zu den prächtigsten Herrschaftshäusern des Engadins.
Im Zuge einer umfassenden Renovation in den kommenden Jahren wird die Chesa Planta voraussichtlich ab Frühjahr 2029 in neuem Glanz wiedereröffnet.
Dabei werden zwei grosszügige Bereiche im Erd- und Gartengeschoss zur Verfügung stehen, welche entweder getrennt voneinander oder über eine interne Treppe verbunden langfristig gemietet werden können. Vorgesehen ist eine Nutzung als «stilles Gewerbe», beispielsweise für Büroräumlichkeiten oder für Tätigkeiten wie Kunst- und Antiquitätenhandel, ein Schmuckatelier oder ähnliche Nutzungen. Die Nutzung dieser Räumlichkeiten zu Wohnzwecken ist ausgeschlossen.
Bei Interesse erteilen wir Ihnen gerne weitere Auskünfte zum Umbauprojekt.
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