| À propos | |
|---|---|
| Adresse | Dorfstrasse 113 3437 Rüderswil |
| No de référence | 26-233 |
| Catégories | Maison jumelée |
| Disponible dès | 01.01.2027 |
| Année de construction | 1977 |
| N° parcelle | 1709 |
| Zone | Dorfzone |
| Prix | |
|---|---|
| Prix de vente | CHF 640’000.– |
| Valeur d'assurance de l'immeuble | CHF 844’400.– |
| Surface/Volumes | |
|---|---|
| Surface habitable brute | 227 m2 |
| Surface du terrain | 931 m2 |
An sonniger Lage erwartet Sie diese vielseitige Liegenschaft mit aussergewöhnlichem Nutzungspotenzial. Nur wenige Gehminuten vom Dorfzentrum sowie von Schulen entfernt, bietet das Objekt eine ideale Kombination aus ländlicher Idylle und praktischer Nähe zur Infrastruktur.
Die ehemalige Kindergartenliegenschaft im Erdgeschoss beeindruckt durch grosszügige, offene Räume mit viel Tageslicht sowie einer soliden Bausubstanz. Die Raumhöhen und das Volumen schaffen eine angenehme Atmosphäre und eröffnen zahlreiche Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung.
Im Obergeschoss befindet sich eine separate Wohnung mit eigenem Charakter, die sich ideal zur Eigennutzung, Vermietung oder als Mehrgenerationenlösung anbietet.
Die Liegenschaft kann flexibel weiterentwickelt werden:
Das Grundstück überzeugt durch seinen grosszügigen Umschwung mit viel Grünfläche, welcher besonders für Familien mit Kindern ein echtes Highlight darstellt. Die sonnige Ausrichtung sowie die ruhige, kinderfreundliche Umgebung machen diesen Standort in Rüderswil besonders attraktiv.
Diese Liegenschaft ist die ideale Gelegenheit für Käufer, die Raum für Ideen suchen und ihre Wohnträume in einer attraktiven Umgebung verwirklichen möchten.
Finanzierung
Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig mit einer Bank in Verbindung zu setzen, um die Finanzierungsmöglichkeiten abzuklären. Gerne sind wir Ihnen bei Bedarf dabei behilflich.
Schuldbriefe
Bestehende Schuldbriefe können kostenlos übernommen werden.
Verschreibung / Kaufkosten
Die Beurkundung erfolgt beim Advokatur + Notariat Lüthi + Lerch Zollbrück.
Die Kaufkosten gehen zu Lasten des Käufers (Notariatskosten, Grundbucheintrag, Gebühren, Handänderungskosten* etc.). * die Handänderungskosten bis CHF 800'000.- entfallen bei ausschliesslich selbstbewohntem Eigentum (Hauptwohnsitz).
Gewinnsteuer
Sämtliche Kosten der Gewinnsteuer trägt der Verkäufer.
Kontrolle der elektrischen Hausinstallationen
Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) die Kontrolle der elektrischen Hausinstallationen bei jeder Handänderung durchgeführt werden muss, sofern nicht ein höchstens 5 Jahre alter Sicherheitsnachweis besteht. Die Kosten der Prüfung und allfällig daraus folgende Anpassungen gehen zu Lasten der Käuferschaft.
Übergabe
Die Immobilie wird im aktuellen besenreinen Zustand verkauft.
Die Einrichtung, Installationen und Geräte werden in funktionstüchtigem Zustand übergeben.
Das weitere Vorgehen bei Kaufinteresse
Der angegebene Preis von 640'000.- versteht sich als Verkaufsrichtpreis, das Verfahren ist ein Bieterverfahren und der Vergabeantrag geht an die Meistbietende Partei.
Nach der Besichtigung ist der Lehmann AG ein schriftliches Angebot abzugeben. Mit dem Angebot wird eine grobe Aussage erwartet, was mit der Liegenschaft geplant ist und wie die zukünftige Nutzung aussehen wird. Eine Finanzierungsbestätigung ist beizulegen.
Nach Abschluss der Verkaufsphase wird den Interessenten das höchste Angebot mitgeteilt. Sie haben innert 10 Tagen die Möglichkeit, das Angebot zu bestätigen oder ein weiteres Mal anzupassen.
Vorstellung der Angebote
Nach Abschluss der Angebotsphase, werden dem Gemeinderat die eingereichten Kaufangebote der Verkäuferschaft zur Beurteilung und Diskussion vorgelegt.
Kaufzuschlag
Der definitive Kaufzuschlag erfolgt an einer Einwohnergemeindeversammlung, wenn möglich im Dezember 2026. Der Gemeinderat wird aufgrund der Kaufangebote der Einwohnergemeindeversammlung einen Vorschlag unterbreiten.
Nach dem Kaufzuschlag durch die Einwohnergemeindeversammlung und Einigung der verschiedenen Formalitäten wird eine Anzahlung von CHF 30'000.00 verlangt; ab Zuschlag innert 10 Tagen auf das Klientengelderkonto beim Notar zu bezahlen. Danach wird unverzüglich der notarielle Kaufvertrag vollzogen. Der Restbetrag (Kaufpreisrestanz) wird mit dem Übergang von Nutzen und Gefahr fällig.
An sonniger Lage erwartet Sie diese vielseitige Liegenschaft mit aussergewöhnlichem Nutzungspotenzial. Nur wenige Gehminuten vom Dorfzentrum sowie von Schulen entfernt, bietet das Objekt eine ideale Kombination aus ländlicher Idylle und praktischer Nähe zur Infrastruktur.
Die ehemalige Kindergartenliegenschaft im Erdgeschoss beeindruckt durch grosszügige, offene Räume mit viel Tageslicht sowie einer soliden Bausubstanz. Die Raumhöhen und das Volumen schaffen eine angenehme Atmosphäre und eröffnen zahlreiche Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung.
Im Obergeschoss befindet sich eine separate Wohnung mit eigenem Charakter, die sich ideal zur Eigennutzung, Vermietung oder als Mehrgenerationenlösung anbietet.
Die Liegenschaft kann flexibel weiterentwickelt werden:
Das Grundstück überzeugt durch seinen grosszügigen Umschwung mit viel Grünfläche, welcher besonders für Familien mit Kindern ein echtes Highlight darstellt. Die sonnige Ausrichtung sowie die ruhige, kinderfreundliche Umgebung machen diesen Standort in Rüderswil besonders attraktiv.
Diese Liegenschaft ist die ideale Gelegenheit für Käufer, die Raum für Ideen suchen und ihre Wohnträume in einer attraktiven Umgebung verwirklichen möchten.
Finanzierung
Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig mit einer Bank in Verbindung zu setzen, um die Finanzierungsmöglichkeiten abzuklären. Gerne sind wir Ihnen bei Bedarf dabei behilflich.
Schuldbriefe
Bestehende Schuldbriefe können kostenlos übernommen werden.
Verschreibung / Kaufkosten
Die Beurkundung erfolgt beim Advokatur + Notariat Lüthi + Lerch Zollbrück.
Die Kaufkosten gehen zu Lasten des Käufers (Notariatskosten, Grundbucheintrag, Gebühren, Handänderungskosten* etc.). * die Handänderungskosten bis CHF 800'000.- entfallen bei ausschliesslich selbstbewohntem Eigentum (Hauptwohnsitz).
Gewinnsteuer
Sämtliche Kosten der Gewinnsteuer trägt der Verkäufer.
Kontrolle der elektrischen Hausinstallationen
Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) die Kontrolle der elektrischen Hausinstallationen bei jeder Handänderung durchgeführt werden muss, sofern nicht ein höchstens 5 Jahre alter Sicherheitsnachweis besteht. Die Kosten der Prüfung und allfällig daraus folgende Anpassungen gehen zu Lasten der Käuferschaft.
Übergabe
Die Immobilie wird im aktuellen besenreinen Zustand verkauft.
Die Einrichtung, Installationen und Geräte werden in funktionstüchtigem Zustand übergeben.
Das weitere Vorgehen bei Kaufinteresse
Der angegebene Preis von 640'000.- versteht sich als Verkaufsrichtpreis, das Verfahren ist ein Bieterverfahren und der Vergabeantrag geht an die Meistbietende Partei.
Nach der Besichtigung ist der Lehmann AG ein schriftliches Angebot abzugeben. Mit dem Angebot wird eine grobe Aussage erwartet, was mit der Liegenschaft geplant ist und wie die zukünftige Nutzung aussehen wird. Eine Finanzierungsbestätigung ist beizulegen.
Nach Abschluss der Verkaufsphase wird den Interessenten das höchste Angebot mitgeteilt. Sie haben innert 10 Tagen die Möglichkeit, das Angebot zu bestätigen oder ein weiteres Mal anzupassen.
Vorstellung der Angebote
Nach Abschluss der Angebotsphase, werden dem Gemeinderat die eingereichten Kaufangebote der Verkäuferschaft zur Beurteilung und Diskussion vorgelegt.
Kaufzuschlag
Der definitive Kaufzuschlag erfolgt an einer Einwohnergemeindeversammlung, wenn möglich im Dezember 2026. Der Gemeinderat wird aufgrund der Kaufangebote der Einwohnergemeindeversammlung einen Vorschlag unterbreiten.
Nach dem Kaufzuschlag durch die Einwohnergemeindeversammlung und Einigung der verschiedenen Formalitäten wird eine Anzahlung von CHF 30'000.00 verlangt; ab Zuschlag innert 10 Tagen auf das Klientengelderkonto beim Notar zu bezahlen. Danach wird unverzüglich der notarielle Kaufvertrag vollzogen. Der Restbetrag (Kaufpreisrestanz) wird mit dem Übergang von Nutzen und Gefahr fällig.
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