| Key facts | |
|---|---|
| Address | Bergstrasse 28 2540 Grenchen |
| Categories | Multiple dwelling |
| Available from | On Request |
| Year built | 1916 |
| Zone type | Wohnzone, Bauklasse 2 am Hang |
| Price | |
|---|---|
| Sales price | CHF 1’950’000.– |
| Price per sqm | CHF 970.– |
| Areas/Volumes | |
|---|---|
| Land area | 2’011 m2 |
Das Grundstück an der Bergstrasse 28 & 30 befindet sich in einem ruhigen und gut erschlossenen Wohnquartier von Grenchen und profitiert von einer leicht erhöhten Lage am Jurasüdfuss und besticht durch eine unverbaute Sicht auf die Alpen sowie das Seeland. Die Mikrolage bietet eine hohe Wohnqualität. Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistungen und das Stadtzentrum von Grenchen sind in kurzer Distanz erreichbar. Das Schulhaus an der Halde mit Kindergarten befindet sich in unmittelbarer Nähe.
Die Bushaltestelle «Bergstrasse» erreicht man in zwei Gehminuten. Die Bahnhöfe Grenchen Süd und Nord sind in wenigen Autominuten oder mit dem ÖV erreichbar und bieten regelmässige direkte Zugverbindungen in Richtung Zürich, Biel?/?Lausanne und Basel. Die Nähe zur Autobahn A5 sorgt für eine schnelle Anbindung an das überregionale Strassennetz und ermöglicht eine effiziente Erreichbarkeit wichtiger Wirtschaftszentren.
Das Grundstück an attraktiver Hanglage überzeugt durch ein aussergewöhnlich vielseitiges Entwicklungspotenzial. Die drei nebeneinanderliegenden Parzellen werden gemeinsam veräussert und bieten dank möglicher Umparzellierung eine flexible Grundlage für unterschiedlichste Projektkonzepte. Besonders hervorzuheben ist die erhöhte Lage mit unverbaubarer Aussicht, welche ideale Voraussetzungen für hochwertige Wohnnutzungen schafft. Die ruhige Mikrolage in Kombination mit der Weitsicht sowie der vorhandenen Infrastruktur stellt dabei ein wesentliches Differenzierungsmerkmal im lokalen Immobilienmarkt dar.
Die Liegenschaften Bergstrasse 28 & 30 befinden sich in der Wohnzone, Bauklasse 2 am Hang und werden gemeinsam mit dem benachbarten Bauland veräussert. In der Wohnzone sind Wohnbauten und nichtstörende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig, wovon maximal 60% der Bruttogeschossfläche als solche genutzt werden dürfen.
Die Gebäude 28 & 30 weisen einen insgesamt soliden, jedoch renovationsbedürftigen Zustand auf. Punktuelle Unterhaltsarbeiten wurden in den vergangenen Jahren vorgenommen. Zuletzt wurde 2020 eine neue Gasheizung verbaut. Aktuell ist eine Wohnung fremdvermietet, während die übrigen Einheiten leer stehen und je nach Projektierung für eine Zwischennutzung zur Verfügung stehen.
Der Verkaufsrichtpreis für die drei Grundstückparzellen wurde zusammen mit der Eigentümerschaft wie folgt festgelegt:
Grundstücke: CHF 1'950'000.00
Der Verkauf dieser Immobilie erfolgt nach Prinzip des Meistbietenden. Es sind zwei abschliessende Bieterrunden vorgesehen. Die Handänderungssteuer von 2.2% inkl. Grundbuchkosten und Amtsnotariat gehen gemäss solothurnischer Usanz zu Lasten der Käuferschaft.
Gemäss Niederspannungsverordnung des Bundes (NIV) ist bei jeder Handänderung eine Kontrolle der elektrischen Hausinstallationen vorzunehmen, falls nicht ein höchstens 5 Jahre alter Sicherheitsnachweis vorliegt. Die daraus entstehenden Kosten bezahlt die Kaufspartei. Aktuell liegt kein solcher Sicherheitsnachweis vor.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre und nutzen die Informationen, die Sie angeben haben, ausschliesslich für den Verkaufsprozess und die Kommunikation mit Ihnen. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben. Unsere Datenschutzrichtlinien finden Sie auf unserer Webseite www.burkhalter-immo.ch.
Das Grundstück an der Bergstrasse 28 & 30 befindet sich in einem ruhigen und gut erschlossenen Wohnquartier von Grenchen und profitiert von einer leicht erhöhten Lage am Jurasüdfuss und besticht durch eine unverbaute Sicht auf die Alpen sowie das Seeland. Die Mikrolage bietet eine hohe Wohnqualität. Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistungen und das Stadtzentrum von Grenchen sind in kurzer Distanz erreichbar. Das Schulhaus an der Halde mit Kindergarten befindet sich in unmittelbarer Nähe.
Die Bushaltestelle «Bergstrasse» erreicht man in zwei Gehminuten. Die Bahnhöfe Grenchen Süd und Nord sind in wenigen Autominuten oder mit dem ÖV erreichbar und bieten regelmässige direkte Zugverbindungen in Richtung Zürich, Biel?/?Lausanne und Basel. Die Nähe zur Autobahn A5 sorgt für eine schnelle Anbindung an das überregionale Strassennetz und ermöglicht eine effiziente Erreichbarkeit wichtiger Wirtschaftszentren.
Das Grundstück an attraktiver Hanglage überzeugt durch ein aussergewöhnlich vielseitiges Entwicklungspotenzial. Die drei nebeneinanderliegenden Parzellen werden gemeinsam veräussert und bieten dank möglicher Umparzellierung eine flexible Grundlage für unterschiedlichste Projektkonzepte. Besonders hervorzuheben ist die erhöhte Lage mit unverbaubarer Aussicht, welche ideale Voraussetzungen für hochwertige Wohnnutzungen schafft. Die ruhige Mikrolage in Kombination mit der Weitsicht sowie der vorhandenen Infrastruktur stellt dabei ein wesentliches Differenzierungsmerkmal im lokalen Immobilienmarkt dar.
Die Liegenschaften Bergstrasse 28 & 30 befinden sich in der Wohnzone, Bauklasse 2 am Hang und werden gemeinsam mit dem benachbarten Bauland veräussert. In der Wohnzone sind Wohnbauten und nichtstörende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig, wovon maximal 60% der Bruttogeschossfläche als solche genutzt werden dürfen.
Die Gebäude 28 & 30 weisen einen insgesamt soliden, jedoch renovationsbedürftigen Zustand auf. Punktuelle Unterhaltsarbeiten wurden in den vergangenen Jahren vorgenommen. Zuletzt wurde 2020 eine neue Gasheizung verbaut. Aktuell ist eine Wohnung fremdvermietet, während die übrigen Einheiten leer stehen und je nach Projektierung für eine Zwischennutzung zur Verfügung stehen.
Der Verkaufsrichtpreis für die drei Grundstückparzellen wurde zusammen mit der Eigentümerschaft wie folgt festgelegt:
Grundstücke: CHF 1'950'000.00
Der Verkauf dieser Immobilie erfolgt nach Prinzip des Meistbietenden. Es sind zwei abschliessende Bieterrunden vorgesehen. Die Handänderungssteuer von 2.2% inkl. Grundbuchkosten und Amtsnotariat gehen gemäss solothurnischer Usanz zu Lasten der Käuferschaft.
Gemäss Niederspannungsverordnung des Bundes (NIV) ist bei jeder Handänderung eine Kontrolle der elektrischen Hausinstallationen vorzunehmen, falls nicht ein höchstens 5 Jahre alter Sicherheitsnachweis vorliegt. Die daraus entstehenden Kosten bezahlt die Kaufspartei. Aktuell liegt kein solcher Sicherheitsnachweis vor.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre und nutzen die Informationen, die Sie angeben haben, ausschliesslich für den Verkaufsprozess und die Kommunikation mit Ihnen. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben. Unsere Datenschutzrichtlinien finden Sie auf unserer Webseite www.burkhalter-immo.ch.
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