Bauland-Grundstück zu kaufen in Walkringen Attraktive Baulandparzelle an leicht erhöhter Aussichtslage

Eckdaten
Adresse Golpisbergstrasse
3512 Walkringen
Referenz-Nr. 271bb8ef-7728-11ee-86bd-0a4bde28e6f6
Kategorien Grundstück
Verfügbar ab Auf Anfrage
Preis
Verkaufspreis CHF 1’200’000.–
Flächen/Volumen
Grundstücksfläche 2’418 m2
Eigenschaften
  • circled-tick Hanglage
  • circled-tick Kinderfreundlich
  • circled-tick Ruhig
  • circled-tick Sonnig

Das Bauland liegt an leicht erhöhter, sonniger Aussichtslage im Dorfkern von Walkringen. Die Parzelle mit rund 2’500 m² bietet Potenzial für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten. Von einer Wohnüberbauung mit Einfamilienhäusern, Doppel-Einfamilienhäusern und/oder Mehrfamilienhäusern - hier ist vieles realisierbar.  Die Gemeinde Walkringen liegt an einer ideale Verkehrslage an der Burgdorf-Thun-Strasse sowie an der BLS-Linie Solothurn-Burgdorf-Thun.

Auszug Baureglement

Das Bauland befindet sich in der Ortkernschutzzone von Walkringen. Folgende Nutzungsart gilt gemäss dem Baureglement der Gemeinde Walkringen:  Ortskerne, die in ihrer Gesamterscheinung, ihren traditionellen Elementen und charakteristischen Einzelheiten sowie in ihren Strassenraum- und Platzverhältnissen weitgehend zu erhalten sind. Einzelne Ergänzungen von Gebäuden und Gebäudegruppen sind möglich.

Wohn-, Geschäfts- und Dienstleistungsbetriebe. Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe sind im Rahmen der  Lärmschutzverordnung zugelassen. Anbauten, Kleinbauten und Neubauten können nur bewilligt werden, wenn sie:
a) den Schutzzweck der gesamten Kernzone und der einzelnen Objekte nicht beeinträchtigen;
b) das einheitliche Strassen- und Platzbild sinnvoll ergänzen;
c) sich gut in das Ortsbild integrieren

Für Bauvorhaben ist die Bauvoranfrage bei der Gemeinde empfohlen, da für die betroffene Parzelle teilweise noch das alte Baureglement von 2004 gilt. Hier die Präzisierung der involvierten Raumplanerin über die aktuelle Sachlage: «Es wurde dannzumal eine ZPP a Walkringen Dorf vorgeschlagen, die dann aber nie über den Planungsstand hinauskam. Um den Perimeter verdichtet bebauen zu können,  wäre eine ZPP sinnvoll und anzustreben (aber nicht zwingend) - dies müsste aber von den Grundeigentümern initiiert und geplant werden. Die Parzellen 1281 und 243 können individuell beplant werden. Die Grundeigentümer können heute nach den Vorschriften des GBR 2004 bauen  (d.h. gemäss Kernzone K2) und zweigeschossige Bauten mit einer MAXIMALEN Ausnützungsziffer von 0.65 erstellen. Eine MINIMALE Ausnützung gibt es gemäss den alten Vorschriften nicht. Dazu wird die Sistierung mittels Schreiben an den Kanton aufgehoben. Dank der Sistierung kann die Parzelle auch in eine neue Zone (eine der Grundzonen gemäss GBR 2014) oder aber (bei spezielleren Anliegen) einer Zone mit Planungspflicht ZPP oder gar einer Überbauungsordnung überführt werden. Dazu ist eine ordentliche Zonenplanänderung nötig (Dauer 1.5 bei Grundzone, 2 Jahre bei UeO). Sinnvollerweise wird die Parzelle mit der Sistierung veräussert, da die Zuordnung zu einer neuen Zone erst Sinn macht, wenn die Bebauungsabsichten geklärt sind.»

Eckdaten Bauland

Untenstehend finden Sie weitere wichtige Fakten: 

Erschliessung:
Die Baulandparzelle ist zurzeit noch nicht erschlossen. Da sich die Baulandparzelle direkt an die Hauptstrasse angrenzt, wird die Zuführung problemlos und kostengünstig erfolgen können.

Altlasten:
Das Gelände ist als nicht belasteter oder sanierungsbedürftiger Standort im Kataster des Kantons Bern eingetragen.

Erdwärme und Fernwärme:
Bohrungen für Erdwärmesonden sind erlaubt. Der Anschluss an den Wärmeverbund Walkringen ist möglich. 

Das Bauland liegt an leicht erhöhter, sonniger Aussichtslage im Dorfkern von Walkringen. Die Parzelle mit rund 2’500 m² bietet Potenzial für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten. Von einer Wohnüberbauung mit Einfamilienhäusern, Doppel-Einfamilienhäusern und/oder Mehrfamilienhäusern - hier ist vieles realisierbar.  Die Gemeinde Walkringen liegt an einer ideale Verkehrslage an der Burgdorf-Thun-Strasse sowie an der BLS-Linie Solothurn-Burgdorf-Thun.

Auszug Baureglement

Das Bauland befindet sich in der Ortkernschutzzone von Walkringen. Folgende Nutzungsart gilt gemäss dem Baureglement der Gemeinde Walkringen:  Ortskerne, die in ihrer Gesamterscheinung, ihren traditionellen Elementen und charakteristischen Einzelheiten sowie in ihren Strassenraum- und Platzverhältnissen weitgehend zu erhalten sind. Einzelne Ergänzungen von Gebäuden und Gebäudegruppen sind möglich.

Wohn-, Geschäfts- und Dienstleistungsbetriebe. Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe sind im Rahmen der  Lärmschutzverordnung zugelassen. Anbauten, Kleinbauten und Neubauten können nur bewilligt werden, wenn sie:
a) den Schutzzweck der gesamten Kernzone und der einzelnen Objekte nicht beeinträchtigen;
b) das einheitliche Strassen- und Platzbild sinnvoll ergänzen;
c) sich gut in das Ortsbild integrieren

Für Bauvorhaben ist die Bauvoranfrage bei der Gemeinde empfohlen, da für die betroffene Parzelle teilweise noch das alte Baureglement von 2004 gilt. Hier die Präzisierung der involvierten Raumplanerin über die aktuelle Sachlage: «Es wurde dannzumal eine ZPP a Walkringen Dorf vorgeschlagen, die dann aber nie über den Planungsstand hinauskam. Um den Perimeter verdichtet bebauen zu können,  wäre eine ZPP sinnvoll und anzustreben (aber nicht zwingend) - dies müsste aber von den Grundeigentümern initiiert und geplant werden. Die Parzellen 1281 und 243 können individuell beplant werden. Die Grundeigentümer können heute nach den Vorschriften des GBR 2004 bauen  (d.h. gemäss Kernzone K2) und zweigeschossige Bauten mit einer MAXIMALEN Ausnützungsziffer von 0.65 erstellen. Eine MINIMALE Ausnützung gibt es gemäss den alten Vorschriften nicht. Dazu wird die Sistierung mittels Schreiben an den Kanton aufgehoben. Dank der Sistierung kann die Parzelle auch in eine neue Zone (eine der Grundzonen gemäss GBR 2014) oder aber (bei spezielleren Anliegen) einer Zone mit Planungspflicht ZPP oder gar einer Überbauungsordnung überführt werden. Dazu ist eine ordentliche Zonenplanänderung nötig (Dauer 1.5 bei Grundzone, 2 Jahre bei UeO). Sinnvollerweise wird die Parzelle mit der Sistierung veräussert, da die Zuordnung zu einer neuen Zone erst Sinn macht, wenn die Bebauungsabsichten geklärt sind.»

Eckdaten Bauland

Untenstehend finden Sie weitere wichtige Fakten: 

Erschliessung:
Die Baulandparzelle ist zurzeit noch nicht erschlossen. Da sich die Baulandparzelle direkt an die Hauptstrasse angrenzt, wird die Zuführung problemlos und kostengünstig erfolgen können.

Altlasten:
Das Gelände ist als nicht belasteter oder sanierungsbedürftiger Standort im Kataster des Kantons Bern eingetragen.

Erdwärme und Fernwärme:
Bohrungen für Erdwärmesonden sind erlaubt. Der Anschluss an den Wärmeverbund Walkringen ist möglich. 

Anbieter

Nicola Schneller
Geschäftsführer, lic.rer.pol
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+41313184880
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Kramgasse 48
3011 Bern
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