Eckdaten | |
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Adresse | Häberlinstrasse 4 8500 Frauenfeld |
Referenz-Nr. | 23-006 |
Kategorien | Wohnung |
Verfügbar ab | Auf Anfrage |
Etage | 1 |
Zimmer | 4.5 |
Badezimmer | 1 |
Etagen | 3 |
Anzahl Gäste WC | 1 |
Baujahr | 1955 |
Renovationsjahr | 2013 |
Zustand | Gepflegt |
Preis | |
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Verkaufspreis | CHF 585’000.– |
Flächen/Volumen | |
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Bruttowohnfläche | 97 m2 |
Nettowohnfläche | 88 m2 |
Balkonfläche | 5 m2 |
Kellerfläche | 6 m2 |
In bester Lage, unmittelbar im Zentrum, bieten wir Ihnen diese exklusive 4.5-Zimmer-Wohnung zum Verkauf an. Die liebevoll gepflegte Immobilie wurde im Jahr 2013 umfassend renoviert und beeindruckt durch folgende Merkmale:
Wohnung:
Keller:
Eigenes, abgetrenntes Kellerabteil
Parkieren:
Ein Garagenplatz kann optional für CHF 30'000.- erworben werden.
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Die Besichtigungen und Verkaufsgespräche werden durch die Beauftragte (Pauschalmakler AG) organisiert und koordiniert.
Bei mehreren Kaufinteressenten wird die Liegenschaft an den Meistbietenden verkauft.
Die Handänderungskosten und Grundbuchgebühren werden zwischen den Vertragsparteien je hälftig geteilt.
Jede Über- oder Weitergabe dieser Dokumentation berechtigt im Falle einer Vermittlung nicht zur Geltendmachung einer Provision oder irgendwelcher anderen Entschädigungen.
Alle Angaben in dieser Dokumentation stammen von Dritten. Die Pauschalmakler AG übernimmt keinerlei Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Angaben. Es obliegt dem Käufer allfällige Angaben zu prüfen. Diese Verkaufsdokumentation stellt kein Vertragsdokument dar.
In bester Lage, unmittelbar im Zentrum, bieten wir Ihnen diese exklusive 4.5-Zimmer-Wohnung zum Verkauf an. Die liebevoll gepflegte Immobilie wurde im Jahr 2013 umfassend renoviert und beeindruckt durch folgende Merkmale:
Wohnung:
Keller:
Eigenes, abgetrenntes Kellerabteil
Parkieren:
Ein Garagenplatz kann optional für CHF 30'000.- erworben werden.
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Bei mehreren Kaufinteressenten wird die Liegenschaft an den Meistbietenden verkauft.
Die Handänderungskosten und Grundbuchgebühren werden zwischen den Vertragsparteien je hälftig geteilt.
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